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NIS2 ENISA

Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der Umsetzung der Richtlinie über Netz- und Informationssysteme (NIS2).

Überblick über die NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie stellt eine bedeutende Aktualisierung der ursprünglichen NIS-Richtlinie dar und zielt darauf ab, die allgemeine Cybersicherheitslage in der EU zu verbessern. Sie führt strengere Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastruktursektoren ein und erweitert den Anwendungsbereich auf weitere Einrichtungen. Zu den wichtigsten Zielen von NIS2 gehören:

  • Verschärfung der Sicherheitsanforderungen: Die NIS2 schreibt höhere Sicherheitsstandards für wesentliche und wichtige Einrichtungen vor, um einen besseren Schutz vor Cyberbedrohungen zu gewährleisten.
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs: Die Richtlinie deckt aufgrund der durch das digitale Zeitalter entstehenden Verbindung zwischen den Bereichen, mehr Sektoren ab, darunter das Gesundheitswesen, die Abfallwirtschaft, das verarbeitende Gewerbe und die digitale Infrastruktur.
  • Verstärkte Zusammenarbeit: Die NIS2 fördert eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch den Austausch von Informationen und koordinierten Reaktionen auf Cybervorfälle.
  • Meldung von Vorfällen: Die Einrichtungen sind verpflichtet, wichtige Vorfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden, um schneller und effektiver reagieren zu können.
  • Sicherheit der Lieferkette: Die Richtlinie unterstreicht die Notwendigkeit, Risiken, die sich aus den Lieferketten ergeben, zu beherrschen und Schwachstellen in miteinander verbundenen Systemen zu beseitigen.

Hintergrund und Entwicklung der NIS

Die ursprüngliche NIS-Richtlinie, die 2016 verabschiedet wurde, war die erste EU-weite Rechtsvorschrift zur Cybersicherheit, die darauf abzielte, die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zu verbessern. Aufgrund der sich rasch entwickelnden Cyberbedrohungslandschaft und den damit verbundenen neuen Herausforderungen war eine Aktualisierung erforderlich, welche die Wirksamkeit der Richtlinie verbessert. Die NIS2 baut auf der Grundlage der ursprünglichen NIS-Richtlinie auf:

  • Behebung von Lücken: Die NIS2 behebt Mängel der ursprünglichen Richtlinie, wie die uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten und den unterschiedlichen Reifegrad der Cybersicherheit.
  • Harmonisierung der Vorschriften: Die aktualisierte Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheitsvorschriften in der gesamten EU zu harmonisieren und einen einheitlicheren Ansatz für den Umgang mit Cyberrisiken zu gewährleisten.
  • Einbeziehung der gewonnenen Erkenntnisse: Die NIS2 berücksichtigt die aus vergangenen Cybervorfällen gewonnenen Erkenntnisse und stellt sicher, dass die Richtlinie auch angesichts neuer Bedrohungen relevant und wirksam bleibt.

Die Beiträge der ENISA

Die Beiträge der ENISA zur NIS2 sind vielfältig und konzentrieren sich auf die Verbesserung der Cybersicherheitsfähigkeiten in der gesamten EU.

  • Die ENISA befasst sich mit dem Aufbau von Kapazitäten, indem sie die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Cybersicherheitskapazitäten durch Schulungsprogramme, Workshops und die Bereitstellung technischer Hilfe unterstützt.
  • Die Agentur entwickelt und verbreitet zudem Best Practices, Richtlinien und technische Empfehlungen, um Organisationen bei der Erfüllung der NIS2-Anforderungen zu unterstützen.
  • Die ENISA organisiert und erleichtert Cybersicherheitsübungen, wie z.B. die Cyber Europe-Serie, welche die Bereitschaft der Mitgliedstaaten und der Betreiber kritische Infrastrukturen zu testen und zu verbessern fördert.
  • Die Agentur führt Forschungsarbeiten zu neuen Trends und Technologien im Bereich der Cybersicherheit durch und liefert den politischen Entscheidungsträgern und Interessenvertretern der Branche wertvolle Erkenntnisse.
  • Die ENISA sorgt klärt über die Thematik auf und sorgt für Sensibilisierung, indem sie das Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken schärft und eine Kultur der Cybersicherheit durch öffentliche Kampagnen, Bildungsinitiativen und Partnerschaften mit Wissenschaft und Industrie fördert.

Wie wir helfen können

Mit dem Näherrücken der Frist für die Umsetzung der NIS2 durch die EU-Mitgliedstaaten treffen viele Organisationen in ganz Europa Vorbereitungen, um die Vorschriften einzuhalten. Teichmann International (IT Solutions) AG kann Sie bei der Einhaltung von NIS2 unterstützen. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen dabei helfen können, die NIS2 Richtlinie in Ihrem Unternehmen umzusetzen und so Sicherheit für Ihr Unternehmen in einer sich entwickelnden Cybersicherheitslandschaft zu erreichen.